Firmweg
Firmsakrament
Durch die Firmung bestätigen Menschen ihre Taufe. Sie entscheiden sich – nachdem bei der Taufe ihre Eltern entschieden haben – selber für den christlichen Glauben. Durch Handauflegung und Salbung mit Öl durch den Bischof empfangen sie die Kraft des Heiligen Geistes.
Firmung mit 18
In der Pfarrei St. Kolumban Rorschach/Rorschacherberg wird das Sakrament der Firmung ab dem Alter von 18 Jahren gespendet. Diese Regelung wurde von den Verantwortlichen der Pfarrei im Jahr 1994 beschlossen, um die Firmung wieder vermehrt zum Sakrament der Entscheidung von jungen Erwachsenen zu machen. Inzwischen hat das ganze Bistum St. Gallen das Firmalter von 12 auf 18 Jahre angehoben.
Firmweg in Rorschach
Die jungen Erwachsenen werden in der Regel zwei Jahre nach Schulabschluss zum Firmweg eingeladen. Sie entscheiden sich freiwillig, den Firmweg zu machen. In einem halbjährigen Kurs bereiten Verantwortliche aus Seelsorgeteam und Pfarrei die jungen Erwachsenen auf die Firmung vor.
Heirat ohne Firmung?
Kirchenrechtlich gesehen ist es in der Schweiz möglich, ohne gefirmt zu sein, kirchlich zu heiraten. In den hauptsächlich katholischen Ländern (Italien, Polen) wird die Firmung vorausgesetzt. Der Firmkurs steht jedoch auch Erwachsenen offen, die noch nicht gefirmt sind.
Kontaktperson
Roman Rieger
Kaplaneiweg 3
9400 Rorschach
071 844 40 64
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Markus Frei
Kaplaneiweg 3
9400 Rorschach
071 844 40 63
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